Rechtsprechung
OLG Naumburg, 23.09.2013 - 2 Ss 132/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 35a S 1 StPO, § 36 Abs 1 S 1 StPO, § 44 S 2 StPO
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Revisionsbegründungsfrist im Strafverfahren: Entziehung der Zulassung des beauftragten Rechtsanwalts; Wirksamkeit einer entgegen der Verfügung des Vorsitzenden bewirkten Zustellung; unvollständige Rechtsmittelbelehrung bei Verzicht ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Zustellung einer Entscheidung an den Angeklagten ohne Beruhen auf einer Verfügung des vorsitzenden Richters; Recht auf Wiedereinsetzung in der vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist bei nicht ordnungsgemäßer Rechtsmittelbelehrung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Zustellung, wenn die bewirkte Zustellung nicht auf einer Verfügung des Vorsitzenden beruht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 17.04.2013 - 28 Ns 109/11
- LG Magdeburg, 10.06.2013 - 28 Ns 109/11
- OLG Naumburg, 23.09.2013 - 2 Ss 132/13
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 08.05.2018 - 4 Ws 75/18
Wiedereinsetzung in Fällen des Verzichts auf Erteilung einer …
Andere Obergerichte meinen hingegen, dass die Fristversäumnis nach § 44 S. 2 StPO als unverschuldet gelte, wenn die Rechtsmittelbelehrung nach § 35a StPO nicht erteilt worden sei - und zwar auch dann, wenn dies auf einem Verzicht auf die Belehrung beruhe (OLG Naumburg, Beschl. v. 23.09.2013 - 2 Ss 132/13 - juris).